Die Verhaltenstherapie konzentriert sich darauf, dysfunktionale Verhaltensmuster zu identifizieren und durch gesunde, adaptive Verhaltensweisen zu ersetzen. Dabei kommen verschiedene Techniken zum Einsatz, um Kindern und Jugendlichen u.a. zu helfen, ihre Emotionen besser zu regulieren, soziale Fähigkeiten zu verbessern und ein funktionales Selbstkonzept zu entwickeln. Die Behandlung erfolgt in einem hochfrequenten, ambulanten Setting (in der Regel 1x wöchentlich), auch unter Einbezug der Sorgeberechtigen, bei Jugendlichen nur mit deren Einverständnis. Eine Behandlung kann ab einem Alter von ca. 6 Jahren erfolgen und richtet sich an alle Patienten, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Behandlung findet für gewöhnlich als Einzelbehandlung statt, eine Gruppentherapie ist ebenfalls möglich.
Freie Plätze für eine störungsübergreifende Gruppentherapie im Alter von ca. 14- 17 Jahren. Start: Frühjahr 2025! Montags von 17:00 - 18:30 Uhr (18x), in den Ferien findet keine Therapie statt.
Zur Zeit sind leider alle Behandlungsplätze für eine hochfrequente psychotherapeutische Behandlung im 1:1 Setting vergeben. Möglich sind gegenwärtig Erstgespräche und ggf. eine sich anschließende Diagnostik. Bitte fragen Sie für freie Termine über das Kontaktformular an und schildern den Vorstellungsgrund. Auch Erstgespräche und eine folgende Diagnostik können nur privat versicherten Patienten (oder auf Selbstzahler-Basis) angeboten werden.
Die Behandlungskosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt, sofern kein gesetzlich versicherter Status (= privat versichert, Beihilfe oder auf Selbstzahler-Basis) vorliegt. Diese Vorschriften sind entscheidend, um eine transparente und faire Abrechnung von Therapieleistungen zu gewährleisten. Die GOP legt fest, welche Leistungen erbracht werden können und welche Honorare dafür in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Kosten werden unter Umständen von der privaten Krankenversicherung nicht in vollem Umfang übernommen. Eine vorherige Klärung mit der Versicherung ist daher ratsam. Eine Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten ist über das Kostenerstattungsverfahren möglich, aktuell kann ich leider keine freien Behandlungsplätze im Kostenerstattungsverfahren anbieten. Ergänzende Informationen zu der aktuell gültigen GOP und dem Kostenerstattungsverfahren finden Sie weiter unten.
Ich biete meinen Patienten sowie deren Eltern ein individuelles, leitliniengetreues Behandlungskonzept nach verhaltenstherapeutischen Richtlinien an. Als Schulpsychologin stehe ich außerdem in schulischen Fragen zur Verfügung und bringe eine hohe Expertise und Erfahrung in der Diagnostik und weiteren Vorgehensweise von Teilleistungsstörungen (LRS/Dyskalkulie) mit. Ich habe mich in den letzten Jahren auf die psychotherapeutische Behandlung inkl. umfassender Diagnostik von Patienten mit Angststörungen, AD(H)S, affektiven Störungen (z.B. Depression), emotionalen Störungen (u.a. mit Trennungsangst) und Belastungsstörungen (z.B. Posttraumatische Belastungsstörung) spezialisiert. In meiner Praxis biete ich die Behandlung aller gängigen psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter an (z.B. Zwangsstörungen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Somatisierungsstörung, Autismus-Spektrum-Störung, Tic-Störungen, soziale Phobie etc.).
2020-2024
postgraduale Weiterbildung mit anschließender Approbation zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Verhaltenstherapie) an der Tübinger Akademie für Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie (TAKT) in Tübingen
2015-2017
Studium Schulpsychologie (MSc) an der Eberhard Karls Universität Tübingen
2010-2015
Studium Psychologie (BSc) an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Bielefeld
seit 01/2020
Tätigkeit als Schulpsychologin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in der kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis Dr. Honold-Luik in Reutlingen (Schwerpunkt Teilleistungsstörungen und AD(H)S)
seit 2020
Lehrtätigkeit an der DHBW Stuttgart. Aktueller Lehrauftrag im Sommersemester 2025: Klinische Psychologie
2017-2019
Tätigkeit als Schulpsychologin an einer Realschule im Landkreis Reutlingen
Zunächst findet ein Erstgespräch statt, in dem der Vorstellungsgrund besprochen wird. Dieses Gespräch dient v.a. dazu, das Anliegen zu verstehen und sich kennenzulernen. Anschließend folgen psychotherapeutische Sprechstunden (maximal 250 min inkl. dem Erstgespräch) sowie zwischen zwei bis maximal 6 probatorische Sitzungen, in denen eine umfassende Diagnostik (z.B. Interview, biographische Anamnese und Familienanamnese, psychometrische und orientierende Testverfahren (einschließlich Leistungsdiagnostik)) durchgeführt wird. Auf Basis dieser Diagnostik und den Informationen aus Sprechstunde und Probatorik wird dann die psychotherapeutische Behandlung geplant und eingeleitet, um bestmöglich auf die Bedürfnisse einzugehen. Der zeitliche Umfang der Behandlung hängt von dem Schweregrad und der Komplexität der Erkrankung ab. In der Regel begleite ich Kinder und Jugendliche 1,5-2 Jahre. Die Therapie erfolgt für gewöhnlich unter Einbezug der Eltern; bei einsichtsfähigen, minderjährigen Kindern und Jugendlichen, welche keinen Austausch mit den Eltern wünschen, greift die Schweigepflicht.
Ich biete ab dem Frühjahr 2025 eine störungsübergreifende Gruppenpsychotherapie für Jugendliche an. Die gruppenpsychotherapeutische Behandlung ist ein therapeutischer Ansatz, der auf die Bedürfnisse von jungen Menschen mit unterschiedlichen psychischen Störungen ausgerichtet ist. Der Vorteil der Gruppenpsychotherapie liegt darin, dass Jugendliche sich in einer sicheren Umgebung mit anderen Betroffenen austauschen können.
Ich biete das TOP-FIT-Training zur Stärkung des Inneren Teams nach Briegel (2022) an. Das Training hat u.a. zum Ziel, die psychopathologische Symptomatik zu reduzieren, sich selber besser zu verstehen, Ressourcen und eigene Stärken besser zu erkennen und nutzen, funktionale Verhaltensmuster zu entwickeln, sowie einen optimierten Umgang mit Stress zu erlernen.
Wann:
Montags von 17:00 - 18:30 Uhr
Wo:
Kaiserstraße 31 in 72764 Reutlingen
Wer:
4-5 Jugendliche in einem Alter von ca. 14-17 Jahren
Wie oft:
1x wöchentlich, ausgenommen Schulferien
Wie lange:
18x (3 Module mit je 6 Sitzungen)
Die pferdegestützte Psychotherapie bietet eine erweiterte Möglichkeit, emotionale und psychologische Herausforderungen zu bewältigen, indem das Medium Pferd in den Therapieprozess einbezogen wird. Als Psychotherapeutin habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Interaktion mit dem Pferd den Zugang erleichtern kann. Pferde spiegeln Emotionen wider und fördern durch ihre intuitive Art eine Vertrauensbasis, die Patienten helfen kann, sich zu öffnen und an persönlichen Themen zu arbeiten. Die pferdegestützte Psychotherapie ist als individuelle Ergänzung im Rahmen der Behandlung zu verstehen. Ich setze hier mein eigenes, sehr liebes und therapieerfahrenes Pferd ein.
Im Bereich der Psychotherapie gibt es verschiedene Berufsgruppen, die sich auf unterschiedliche Weise mit psychischen Erkrankungen und deren Behandlung auseinandersetzen. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchlaufen ein Bachelor- und Masterstudium, darauf aufbauend schließt sich eine mehrjährige postgraduale Ausbildung an. Psychiatern und Kinder- und Jugendlichenpsychiatern geht ein grundständiges Medizinstudium voraus plus die entsprechende mehrjährige Facharztausbildung. Sie können bei Bedarf auch eine medikamentöse Behandlung verordnen. Zudem gibt es die Möglichkeit, als Heilpraktiker für Psychotherapie tätig zu sein, wobei hier keine akademische Ausbildung erforderlich ist, sondern eine entsprechende Prüfung abgelegt werden muss. Heilpraktiker für Psychotherapie können und dürfen keine Diagnosen stellen und sind auf bestimmte Bereiche der Psychotherapie beschränkt.
Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) spielt eine entscheidende Rolle in der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen. Die Rechtsgrundlage der GOP ist das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und ist angegliedert an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ein wichtiger Hinweis ist, dass bei Abrechnungen, die außerhalb des regulären Faktors erfolgen, eine gesonderte Honorarvereinbarung erforderlich ist; beispielsweise kann ein gesteigerter Faktor zur Abrechnung notwendig werden, wenn ein höherer Aufwand in einer psychotherapeutischen Behandlung gegeben ist. Wir Psychotherapeuten sind an die GOP gebunden und verpflichtet, nach dieser abzurechnen. Diese Regelung stellt sicher, dass sowohl Psychotherapeuten als auch Patienten klare und transparente Informationen über die Kosten der Therapie haben.
Das Kostenerstattungsverfahren in der Psychotherapie ermöglicht es gesetzlich versicherten Patienten, die Kosten für psychotherapeutische Leistungen bei einem Psychotherapeuten ohne Kassensitz, ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Um das Kostenerstattungsverfahren nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Es muss ein sogenanntes "Systemversagen" vorliegen, d.h. der gesetzlich versicherte Patient bekommt nachweisbar keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten in einer zumutbaren Wartezeit. Patienten müssen in der Regel vorher eine Genehmigung bei ihrer Krankenkasse einholen. Das Kostenerstattungsverfahren ist sowohl für Patienten als auch Psychotherapeuten aufwändig.
In Einzelfällen nehme ich Patienten im Kostenerstattungsverfahren auf; aktuell kann ich keine freien Plätze anbieten.
E-mail: kontakt@psychotherapie-kotsch.de
Kaiserstraße 31, 72764 Reutlingen
©Lisa Kotsch. Alle Rechte vorbehalten.
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